93.8A.2
Palliativmedizinische Komplexbehandlung, nach Anzahl BehandlungstageInklusionenExklusionen- Kode weglassen - Spezialisierte Palliative Care (93.8B.-)
SynonymeBemerkungen- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patientinnen / Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung in einem dem Gesamtzustand der Patientin / des Patienten gerechten Zimmer. Vorausschauende und situationsbezogene Entscheidungsfindung mit allfälligem Einbezug von Spezialistinnen / Spezialisten.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment: Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments [PBA]. Erst nach der Durchführung des palliativmedizinischen Basisassessments [PBA] zählen die Behandlungstage. Lässt der Zustand der Patientin / des Patienten die abschliessende Erhebung des PBA nicht zu, ist dies zu dokumentieren.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam und Therapie:
a) Leitung des Behandlungsteams durch eine Fachärztin / einen Facharzt mit spezifischer Weiterbildung in Palliativmedizin, mindestens 80 Stunden, oder unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes mit Schwerpunkt Palliativmedizin.
b) Multidisziplinäres Behandlungsteam, bestehend aus Ärztin / Arzt, Pflegepersonal sowie Therapeutinnen / Therapeuten aus folgenden Therapiebereichen: Sozialarbeit/-pädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung/therapie, Seelsorge, Kunsttherapie.
c) Ärztliche Leistung, Pflege sowie mindestens zwei der oben genannten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können.
Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Therapieplanung und -kontrolle:
a) Erstellung eines individuellen interprofessionellen Behandlungsplanes.
b) Wöchentliche interprofessionelle Teambesprechung mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Austrittsplanung:
Austrittsplanung mit Organisation eines supportiven Netzwerkes.
Unterklassen93.8A.2BPalliativmedizinische Komplexbehandlung, bis 3 Behandlungstage 93.8A.2CPalliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 4 bis 6 Behandlungstage 93.8A.2DPalliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage 93.8A.2EPalliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage 93.8A.2FPalliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage 93.8A.2GPalliativmedizinische Komplexbehandlung, 28 und mehr Behandlungstage